Loading...

Strömungs- und Behaglichkeitsmessungen PMV/PPD

Das Wohlbefinden eines Menschen ist denkbar unterschiedlich, oft in der gleichen, oder gar derselben Umgebung. Liegen Beschwerden über Unbehagen vor, sollten diese ernstgenommen werden. Die Überprüfung der Ursache (Behaglichkeitsmessung) sollte nicht lange verzögert werden.

PMV = Maß für das mittlere thermische Empfinden mehrerer Personen/Anzahl unzufriedener Personen im Raum – objektive Aussage zur thermischen Behaglichkeit, ganzheitliche Betrachtung mehrerer Messgrößen

PPD=thermisches empfinden einer größeren Anzahl von Personen

Behaglichkeit = Wohlbefinden (thermisches Empfinden)

Unbehagen am Arbeitsplatz führt zur Verringerung der Arbeitsleistung, zum Ausfall der Arbeitskraft durch Krankheit, oder gar zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Für den Arbeitsplatz sind die Randbedingungen in der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) geregelt.

Die im Allgemeinen als behaglich bezeichneten thermischen Eigenschaften sind in der DIN EN 15251 Kat 2 niedergeschrieben. Hiernach sind max. 26 °C im Kühlfall und mindestens 20 °C im Heizfall, bei 25 – 60 % rel. Feuchtigkeit zugelassen. 35 – 70% rel. Feuchte ist absolut behaglich.

Diese Werte sollten zu einer ersten Orientierung des Raumklimas geprüft werden. Falls die gemessenen Werte bereits stark von dem oben genannten Behaglichkeitsbereich abweichen, sind weitere Auswertungen vorerst überflüssig.

Das Wohlbefinden wird wesentlich beeinflusst durch Lufttemperatur, Strahlungstemperatur (…kann immer von der Lufttemperatur abweichen), Luft-(Strömungs-)geschwindigkeit, rel. Luftfeuchtigkeit, Licht und Schall.
Wie diese physikalischen Größen empfunden werden, hängt wiederum von der persönlichen, körperlichen und gesundheitlichen Situation jedes Einzelnen ab.
Weiter spielt auch Stress, Mobbing, Geruch und Beleuchtung eine entscheidende Rolle.

Erste Maßnahmen im Beschwerdefall

Zunächst sollten die thermischen Gegebenheiten visuell geprüft werden. Dabei ist besonders zu beachten:

  • wie sieht die Temperatursteuerung aus.
  • wird eine Klimaanlage betrieben?
  • wie wird beheizt?
  • gab es bauliche Veränderungen?
  • wird nebenan ständig, oder nie das Fenster geöffnet?
  • ist eine Kochstelle vorhanden? (Mikrowelle, Kochplatten…)
  • persönliche Gerüche anwesender Personen (Knoblauch, Zwiebeln, Deodorant, Parfum, Raucher)
  • sind ständig, oder gelegentlich Haustiere anwesend?

In einem ersten Gespräch sollte geklärt werden:

  • worüber wird sich beschwert? (Ist es zu warm, zu kalt, zu zügig, zu laut…?)
  • zu welcher Tageszeit tritt die Beschwerde auf? (zu Stoßzeiten mit viel Kundenverkehr, in der Pause…?)

Was beinhaltet die Behaglichkeitsmessung?

Die Messung wird möglichst in der Raummitte, 60 cm über dem Boden, durchgeführt.
Es wird die Temperatur gemessen, mit Bewegung, schwenken mit 1,5 Meter/Sekunde. (dadurch wird die Atmosphäre optimal gebrochen)
Die Feuchtigkeit wird gemessen, wie bei der Temperatur, mit Bewegung, schwenken mit 1,5 Meter/Sekunde.
Turbulenzgrad und Zugluft wird gemessen, nach EN 13779, für eine Dauer von 180 Sekunden. Diese Messung stellt eine richtungsunabhängige Aufzeichnung der Luftgeschwindigkeit dar.

Wie erfolgt die Behaglichkeitsmessung?

Arbeitsplatz sitzend, in einer Höhe von je 10 cm, 60 cm und 110 cm
Arbeitsplatz stehend, in einer Höhe von je 10 cm, 110 cm und 170 cm

Bei dieser Höhenpositionierung wird die Einwirkung auf besonders temperaturempfindliche Körperstellen erfasst.

  • 10 cm = Knöchelhöhe, sehr temperaturempfindlich
  • 60/110 cm = Bauchbereich
  • 110/170 cm = Nackenbereich

Eine PMV/PPD Messung ermöglicht die ganzheitliche Betrachtung von Temperatur (Luft und Strahlung), Strömungsgeschwindigkeit, rel. Feuchte und den CO2-Gehalt
(CO2 beeinflusst nicht den PMV-Wert)
Der CO2-Gehalt beeinflusst die Konzentration und verursacht Müdigkeit.

Die Aufzeichnung wird entsprechend der Beschwerdezeit (morgens-abends, oder ganztägig?) durchgeführt. Sinnvoll ist auch eine Vergleichsmessung vor und/oder nach der Beschwerdezeit.

Wichtig für die Programmierung des Gerätes ist auch die Erfassung der Aktivität, der Bekleidung und der Jahreszeit.
Kleidungsindex 0,1 bis 4,0 (Sommer ca. 1.0)
Aktivität 0 bis 3, lt. Tabelle sitzende Arbeit, Sitzend – stehend, stehend
Diese Werte fließen in die Auswertung mit ein.
Es gibt keine Vorgabe zur Messdauer, außer bei der Turbulenzgradmessung = 180 sek.
Sonst wird gemessen, je nach Beschwerde. Wenn sich der Kunde den ganzen Tag beschwert, sollte auch den ganzen Tag gemessen werden. Beschwert sich der Kunde nur mittags, findet die Messung nur mittags statt. Gegebenenfalls auch Vergleichsmessungen vor, oder nach der Beschwerdezeit.