Schimmel-Gutachten
Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger werde ich bei Sachfragen zunächst die Tatsachen feststellen und danach ggf. Schlussfolgerungen ziehen. Ein Gutachten ergeht vollständig und nachvollziehbar und wird auch für einen Nichtfachmann verständlich formuliert. Der Umfang des vom Sachverständigenbüro erstellten Gutachtens richtet sich nach dem Auftrag und der Fragestellung des Auftraggebers. Das erstellte Gutachten enthält demnach eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung des vorgefundenen Sachverhalts im Hinblick auf die Fragestellung und/oder dem vorgegebenen Ziel.
Sie erhalten Ihr Gutachten, je nach Vereinbarung, in verbindlicher (z. B. bezeugte oder unterschriebene) mündlicher oder schriftlicher Ausführung. Gutachten im Sinne des auf diesen Seiten behandelten Themas sind Sachgutachten. Der Begriff „Gutachten“ ist weder eine geschützte Bezeichnung, noch hat er eine besonders herausgehobene prozessrechtliche Bedeutung.
Man unterscheidet zwischen:
- Beweisgutachten
- Gerichtsgutachten
- Privatgutachten
- Schiedsgutachten
- Obergutachten
Beweisgutachten
Ein Beweisgutachten ist immer dann notwendig, wenn Gefahr droht, dass ein Objekt nach einer gewissen Zeit nicht mehr in dem Zustand ist, wie zum Zeitpunkt der Beweissicherung.
Gerichtsgutachten
Gerichtsgutachten werden sie deshalb genannt, weil ein Gericht im Rahmen eines laufenden Gerichtsverfahrens einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt.
Privatgutachten
Ein Privatgutachten ist ein Gutachten, dass eine Partei bei einem von ihr ausgewählten Sachverständigen erstellen lässt.
Schiedsgutachten
Das Schiedsgutachten bindet die Beteiligten, die sich im Schiedsgutachtenvertrag dem Gutachten unterworfen haben. Das Schiedsgutachten entscheidet rechtsverbindlich über den Streitpunkt. Der Sachverständige übernimmt durch die Festlegung im Schiedsgutachtervertrag die Erstattung eines Schiedsgutachtens.
Obergutachten
Nach der Rechtsprechung kann man von einem Obergutachten sprechen, wenn ein Sachverständiger aufgrund überragender Sachkunde oder Autorität, die durch gegensätzliche Auffassung mehrerer Sachverständiger entstehenden Zweifel zu klären hat.